Sichere Durchfahrt und ungestörte Abfallsammlung
- Das Lichtraumprofil -
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ihre Gemeinde und der WZV bitten Sie heute gemeinsam um Ihre Unterstützung und Mithilfe.
Bäume und Hecken an Grundstücken sind biologisch wertvoll, bieten Sichtschutz und dienen teilweise auch der Grundstücksbegrenzung. Wachsen sie jedoch zu weit in den Verkehrsraum hinein, können sie eine Gefährdung und oder Behinderung darstellen.
Auch die Abfallsammelfahrzeuge des WZV, die eine Durchfahrtshöhe von 4 m und eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m benötigen, kommen teilweise nicht mehr an Verkehrsinseln vorbei oder in Straßen hinein, wenn Äste und Zweige den Weg versperren. Dann bleiben im Zweifel die Abfallbehälter in der ganzen Straße stehen.
Bitte helfen Sie alle mit, ganzjährig eine sichere und ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen, nicht nur für die LKW vom WZV. Halten Sie das Grün auf Ihren Grundstücken in Schach.
Übrigens: Auch im Sommer kann und muss ein Rückschnitt erfolgen, die Verkehrssicherungspflicht gem. § 32 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht hier über § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Eine reibungslos funktionierende Abfallsammlung und sichere Teilnahme am Verkehr für alle ist unser gemeinsames Ziel.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr WZV
Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg
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